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Cliquenführung
[HT]Radex (Anführer Clique HT)
[HT]tajs (Secondary Admin Clique HT)

§ 1 Die Clique

1. Loyalität, Zusammenhalt, Brüderlichkeit und Ehre sind die wichtigsten Tugenden in der Clique. Mitgliedern, die diese verletzen, droht der Ausschluß.

2. Aktivität im Spiel sowie im Forum ist Pflicht. Bei Inaktivität von mehr als zwei Wochen wird das betreffende Mitglied angeschrieben. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Reaktion/Aktivität, droht der Ausschluß. Ein aufgrund von Inaktivität ausgeschlossenes Mitglied genießt ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses eine Woche den Schutz der Clique.

§ 2 Führung der Clique

1. An der Spitze der Cliquen stehen die Leader, welche die Clique nach außen und innen vertreten.

§ 3 Arbeitsweise der Clique

1. Die Cliquenführung sorgt durch ihr Handeln im Interesse aller Mitglieder für die Clique.

2. Die Cliquenführung setzt Mehrheitsentscheidungen der Cliquenmitglieder durch. Ist einer Entscheidung der Cliquenführung keine Mitgliederumfrage vorangegangen oder aufgrund geringer Beteiligung eine Umfrage gescheitert, ist die getroffene Entscheidung durch die Mitglieder mitzutragen.

3. Nichtbefolgen der durch die Cliquenführung getroffenen Entscheidungen kann Sanktionen (im Härtefall zum Ausschluß) führen. Ein Ausschluß eines Mitgliedes kann aber nur durch Mehrheitsentscheid der Clique erfolgen - Vorschlagsrecht liegt bei allen Mitgliedern.

4. Im Interesse der Aktionsfähigkeit der Clique sowie einer Schadensabwehr / -begrenzung für die Clique ist die Cliquenführung berechtigt, Entscheidungen auch ohne Einbindung der Cliquenmitglieder zu treffen. Diese Entscheidungen sind nachträglich einer Diskussion zuzuführen.

5. Nichtbefolgen der durch die Cliquenführung getroffenen aber noch nicht anschließend diskutierten Entscheidungen kann zu Sanktionen (aber nicht zum Ausschluß) führen. Nichtbefolgen der durch die Cliquenführung getroffenen und anschließend diskutierten Entscheidungen kann zu Sanktionen (im Härtefall zum Ausschluß) führen.

6. Die Cliquenführung kann bei Bedarf Cliquenmitglieder zu Sonderaufgaben berufen und diese mit Entscheidungsbefugnissen ausstatten, die in Teilbereichen denen der Cliquenführung entsprechen.

§ 4 Aktivitäten der Clique

1. Die Clique unterstützt ihre Mitglieder im Verteidigungsfall ohne Rücksicht auf eigene Verluste, soweit die Angriffe nicht durch das betroffene Mitglied provoziert worden sind. Die Unterstützung kann auf militärische und wirtschaftliche Weise geschehen.

2. Ist eine militärische Unterstützung nicht möglich, bemüht sich die Cliquenführung um Beilegung des Konfliktes.

3. Bei Versagen von diplomatischen Bemühungen und im Falle eines Cliquenkrieges koordiniert die Cliquenführung die Handlungen der Clique. Sie hat dabei in erster Linie die Belange der Clique zu wahren und kann durch Vorschläge der Cliquenmitglieder unterstützt werden. Die Cliquenführung kann nach § 3 (6) ein Cliquenmitglied mit der Koordination betrauen.

4. Die Mitgliederwerbung erfolgt in Abstimmung mit der Cliquenführung durch alle Mitglieder. Vorschläge für Neuaufnahme von Mitgliedern können von jedem Cliquenmitglied gemacht werden. Eine endgültige Entscheidung über Aufnahme auf Probe bzw. über Vollaufnahme in die Clique bleibt der Cliquenführung vorbehalten. Die Cliquenführung kann nach § 3 (6) ein Cliquenmitglied mit der Koordination der Mitgliederwerbung betrauen.

§ 5 Cliquenschädigende Handlungen sowie resultierende Sanktionen

1. Mitglieder, die versehentlich strategische Interna der Clique an Außenstehende weitergeben, werden mit Ausschluß aus der Forumsaktivität von mindestens einer Woche gestraft.

2. Mitglieder, die wissentlich strategische Interna der Clique an Außenstehende weitergeben, werden mit sofortigem Ausschluß aus der Forumsaktivität gestraft. Weitergehende Strafmaßnahmen werden durch Mehrheitsbeschluß der übrigen Cliquenmitglieder herbeigeführt.

3. Mitglieder, die bewußt einen Cliquenkonflikt provozieren, Spieler anderer Clique beleidigen, können nicht auf die Unterstützung der Clique zählen und müssen unter Umständen mit sofortigem und kommentarlosem Ausschluß rechnen.

§ 6 Bündnisse und Verträge der Clique

1. Durch die Clique eingegangene Bündnisse und Verträge sind durch alle Mitglieder zu achten und einzuhalten.

2. Bei Verletzung bestehender Cliquenbündnisse und –verträge durch den Vertragspartner ist die Cliquenführung unverzüglich zu informieren.

3. Spieler, die unter dem persönlichen Schutz eines Cliquenmitgliedes stehen, dürfen weder ausspioniert noch angegriffen werden. Sie gelten als neutral, soweit von ihnen keine Aggressionen gegen ein anderes Cliquenmitglied oder einen Bündnispartner ausgehen. Der Schutz durch ein Cliquenmitglied hat sofort zu verfallen, wenn durch den Schützling unprovozierte feindselige oder beleidigende Handlungen gegen ein anderes Cliquenmitglied erfolgen.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Clique ist für jedes Mitglied nach einer kurzen Stellungnahme jederzeit möglich.

2. Ab Beendigung der Mitgliedschaft genießt das ehemalige Mitglied den Schutz der Clique für eine Woche. Darüber hinaus gehender Schutz ist durch Einzelverträge des Ex-Mitgliedes mit Cliquenmitgliedern in Eigenregie sicherzustellen.

3. Bewirbt sich ein Cliquenmitglied bei einer anderen Clique, ohne vorherig seine Mitgliedschaft für beendet zu erklären, hat dies den sofortigen Ausschluß des betreffenden zur Folge. Die Cliquenführung entscheidet darüber, ob in diesem Fall § 7 (2) zur Anwendung kommt.

Stand: 09.09.2010


Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mai 7th 2024, 12:46